AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Gastwirt ( VERMIETER ) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen.
  5. Der Gastwirt ( VERMIETER ) ist nach treu und Glauben gehalten , nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. (Mindestens 2 Tage)
  6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer die Kosten des Vertrags zu Ziff.4 in vollem Umfang zu tragen.
  7. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
  8. Die Gemeinschaftsküche darf 24 Std. genutzt werden unter Berücksichtigung aller Brandschutzauflagen.
  9. Alle Schäden die im Zimmer / Küche verursacht werden sind vom Mieter zu ersetzen. Ebenso Diebstähle die u. a. SOFORT zur Anzeige gebracht werden.
  10. Das Gelände und die Gemeinschaftsküche werden aus Sicherheitsgründen Videoüberwacht.
  11. Die Ausgehändigten Schlüssel sind den Vermieter nach Beendigung des Mietsverhältnisses unaufgefordert auszuhändigen. Bei Nichterfüllung fallen kosten in Höhe von 150,-Euro an.
  12. Nach Benutzung der Gemeinschaftsküche ist die Küche Umgehend Sauber zu hinterlassen.
  13. Das Trocknen von Wäsche in den Hotelzimmern ist untersagt.
  14. Der Mieter ist SELBST Verantwortlich für sein Eigentum. Der Vermieter wird dafür nicht Haftbar gemacht.
  15. Der Mieter ist verpflichtet jegliche Art von Mängeln in den Möblierten Räumlichkeiten dem Vermieter; sofort zu melden. ( Bei Übergabe)
  16. Besuchsregelung: Besuche sind nur nach vorheriger Absprache (mit den Personal) möglich. Der Mieter verpflichtet sich jeglichen Besuch anzumelden ggf. die Mehrkosten für dessen Besuch ( 29,00 € Nacht ) zu tragen.
  17. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. ( Marl )