Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastwirt ( VERMIETER ) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen.
- Der Gastwirt ( VERMIETER ) ist nach treu und Glauben gehalten , nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. (Mindestens 2 Tage)
- Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer die Kosten des Vertrags zu Ziff.4 in vollem Umfang zu tragen.
- An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
- Die Gemeinschaftsküche darf 24 Std. genutzt werden unter Berücksichtigung aller Brandschutzauflagen.
- Alle Schäden die im Zimmer / Küche verursacht werden sind vom Mieter zu ersetzen. Ebenso Diebstähle die u. a. SOFORT zur Anzeige gebracht werden.
- Das Gelände und die Gemeinschaftsküche werden aus Sicherheitsgründen Videoüberwacht.
- Die Ausgehändigten Schlüssel sind den Vermieter nach Beendigung des Mietsverhältnisses unaufgefordert auszuhändigen. Bei Nichterfüllung fallen kosten in Höhe von 150,-Euro an.
- Nach Benutzung der Gemeinschaftsküche ist die Küche Umgehend Sauber zu hinterlassen.
- Das Trocknen von Wäsche in den Hotelzimmern ist untersagt.
- Der Mieter ist SELBST Verantwortlich für sein Eigentum. Der Vermieter wird dafür nicht Haftbar gemacht.
- Der Mieter ist verpflichtet jegliche Art von Mängeln in den Möblierten Räumlichkeiten dem Vermieter; sofort zu melden. ( Bei Übergabe)
- Besuchsregelung: Besuche sind nur nach vorheriger Absprache (mit den Personal) möglich. Der Mieter verpflichtet sich jeglichen Besuch anzumelden ggf. die Mehrkosten für dessen Besuch ( 29,00 € Nacht ) zu tragen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. ( Marl )